Geht Scheidung online?

 

In Deutschland kann eine Ehe nur von einem Gericht geschieden werden. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss dazu von einem Anwalt vertreten sein.

 

Bevor das Gericht die Scheidung ausspricht, findet zwingend eine Gerichtsverhandlung statt. Die Noch-Eheleute werden persönlich angehört. Die Anhörung kann auch per Videokonferenz stattfinden, wenn das Gericht dies z. B. wegen großer Entfernung gestattet und die technischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

Die nötigen Informationen mit dem Anwalt kann man selbstverständlich online austauschen. Am Ende gibt es Scheidung aber nicht im online-shop.

 

 

Ist online Scheidung schneller?

 

Das Gericht muss in jedem Fall die Formalien des Verfahrens einhalten, das heißt Anträge an die anderen Beteiligten zustellen, Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen und Ladungsfristen einhalten. Das gilt auch bei einer sogenannten online Scheidung.

Wenn der Mandant dies wünscht, erhält er die Post auch von einem „offline-Anwalt“ per email, so dass die sogenannte online Scheidung nicht schneller ist, als wenn Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen.

 

 

Ist online Scheidung billiger?

 

§ 49 b Bundesrechtsanwaltsordnung schreibt vor, dass es dem Anwalt verboten ist, geringere Gebühren zu berechnen, als dies die Rechtsanwaltsvergütungs-verordnung vorsieht. Damit fallen in aller Regel bei der sogenannten online-Scheidung die gleichen Kosten an, wie wenn Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens vor Ort beauftragen.

 

 

Was biete ich als Anwalt vor Ort? 

 

Selbstverständlich können Sie online mit mir Kontakt aufnehmen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular unserer Homepage.

Ich melde mich dann bei Ihnen und im persönlichen Gespräch klären wir ab, welche Themen bei Ihnen vordringlich sind und welche Unterlagen erforderlich sind, damit Sie so viel Information wie möglich bereits in einer ersten Beratung erhalten.

Wenn Sie wünschen, sende ich Ihnen die Post auch gerne per email zu.

 

Selbstverständlich können wir Besprechungen auch auch per Videokonferenz abhalten.