Selbstbehalt aktuell
Der Selbstbehalt im Unterhalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen, der seine Erwerbsobliegenheit erfüllt mindestens verbleiben muss. Dies ändert sich auch 2018 nicht.
Die Düsseldorfer Tabelle sieht folgende Beträge vor:
für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige
für erwerbstätige Unterhaltspflichtige |
€ 880,00
€ 1.080,00 |
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€ 1.300,00 |
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€ 1.200,00 |
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€ 1.800,00 |
Der Selbstbehalt gegenüber Eltern berechnet sich bei verheirateten Unterhaltspflichtigen individuell nach dem Familienselbstbehalt.
Der Selbebehalt kann sich verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenlebt. Die Rechtsprechung nimmt eine Kürzung von 10 bis 12,5 % vor.