Selbstbehalt aktuell

Der Selbstbehalt im Unterhalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen, der seine Erwerbsobliegenheit erfüllt mindestens verbleiben muss. Dies ändert sich auch 2018 nicht.

 

Die Düsseldorfer Tabelle sieht folgende Beträge vor: 

  • gegenüber Minderjährigen und volljährigen Kindern bis 21 Jahren (im Haushalt eines Elternteils lebend und allgemeine Schulausbildung)

          für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige

 

          für erwerbstätige Unterhaltspflichtige

 

 

 

 

€  880,00

 

€ 1.080,00

  • gegenüber anderen volljährigen Kindern  
€ 1.300,00
  • gegenüber dem Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes
€ 1.200,00
  • gegenüber Eltern 
€ 1.800,00

 

Der Selbstbehalt gegenüber Eltern berechnet sich bei verheirateten Unterhaltspflichtigen individuell nach dem Familienselbstbehalt.

 

Der Selbebehalt kann sich verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenlebt. Die Rechtsprechung nimmt eine Kürzung von 10 bis 12,5 % vor.