Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023

Ab 1.1.2023 gibt es umfassende Änderungen im Unterhaltsrecht.

 

Der Mindestbedarf für Kinder wurde erhöht, damit wird den gestiegenen Preisen Rechnung getragen.

 

Auf der anderen Seite sind Unterhaltszahler mit gestiegenen Kosten belastet, dem tragen erhöhte Selbstbehaltssätze Rechnung.

 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

 

Das ebenfalls erhöhte Kindergeld ist in den Zahlbeträgen (letzte Seite) berücksichtigt.

Für Thüringen gelten die gleichen Zahlbeträge, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Jedoch gibt es bei der Unterhaltsberechnung Abweichungen.

 

Die vollständigen Leitlinien des Thüringer Oberlandesgerichts für 2023 finden Sie hier:

 

https://gerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/Oberlandesgericht/Infothek/Unterhaltsrecht/Dokumente/Thueringer_Tabelle2023.01.01.pdf

 Für Bayern gelten die gleichen Zahlbeträge, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Jedoch gibt es bei der Unterhaltsberechnung Abweichungen.

 

Die vollständigen Süddeutschen Leitlinien 2023, die für ganz Bayern gelten, finden Sie hier: 

 

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-29749528/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Sonstiges/S%C3%BCdL%202023.pdf