Ab 1.1.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.

 

Der Mindestbedarf für Kinder wurde gegenüber der Tabelle 2024 leicht erhöht, in der Altergruppe bis 6 Jahre um 2-4€, in der Altersgruppe bis 12 Jahre um 3-6€ und in der Altersgruppe bis 18 Jahre um 4-8 €

Die bereits 2024 erhöhten Selbstbehaltssätze sind gleich geblieben.

 

Hier der neue Mindestunterhalt nach Verrechnung des staatlichen Kindergeldes von 255 € pro Kind:

- 0-5 Jahre: 354,50 €

- 6-11 Jahre: 426,50 €

- 12-17 Jahre: 521,50€

 

Hier die wichtigsten Selbstbehaltssätze:

- gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für    Nichterwerbstätige

- gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 €

- gegenüber Ehegatten: 1.600 €

 

Die gesamte aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf
 

  Für Thüringen gelten nach der Tabelle 2025 die gleichen Zahlbeträge und Selbstbehaltssätze, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Jedoch gibt es bei der Unterhaltsberechnung Abweichungen. Der Bedarfskontrollbetrag wird nicht angewendet.

 

Die Thüringer Tabelle 2025 finden Sie hier:

https://gerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/Oberlandesgericht/Infothek/Unterhaltsrecht/Dokumente/Thueringer_Tabelle2025.01.01_K.pdf

 

Für Bayern gelten die gleichen Zahlbeträge, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Jedoch gibt es bei der Unterhaltsberechnung Abweichungen.

 

Die Süddeutschen Leitlinien 2025, die in Bayern gelten, finden Sie hier:

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E510031406/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/S%C3%BCdL/Su%CC%88ddeutsche%20Leitlinien%202025.pdf